Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber (Betriebsinhaber) und dem Betriebsrat über Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz (insbesondere Arbeitsverfassungsgesetz) oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind.
Anders als der Kollektivvertrag, der die arbeitsrechtlichen Belange einer ganzen Branche regelt, ist die Betriebsvereinbarung auf die Gegebenheiten eines Betriebes oder Unternehmens ausgerichtet.
Geregelt werden können betriebliche Belange, die durch Gesetz oder Kollektivvertrag ausdrücklich der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind (etwa Verteilung der Arbeitszeit, Gleitzeit, Teilzeitregelung, Art und Weise der Gehaltsauszahlung, betriebliches Vorschlagswesen, Anzahl und Auszahlung der Sonderzahlungen, Reisekosten etc.).
Zum Abschluss auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der jeweilige Betriebsrat befugt. An der Universität gibt es den Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal.
Betriebsvereinbarung betreffend die Festlegung zusätzlicher Qualifikationskriterien für den Expertinnenstatus gemäß § 52 Abs 3 KV für die Arbeitnehmerinnen der Universitäten.
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Die Betriebsvereinbarung über die Gleitzeit wurde nun unbefristet abgeschlossen und im Mitteilungsblatt UG 2002 am 28.02.2006 verlautbart.
- Volltext
- Gleitzeitlisten (Pers., Formulare, ...)
- Vereinbarung zwischen der Universität Wien als Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität Wien, vertreten durch den Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal, zur "Gleitenden Arbeitszeit" gültig ab 1.3.2006
- Betriebsvereinbarung betreffend die Alters-, Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenvorsorge vom 7.4.2010 - Betriebsvereinbarung betreffend die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge vom 21.9.2009
- Betriebsvereinbarung zwischen der Universität Wien als Arbeitgeber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Universität Wien, vertreten durch den Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal vom 23.8.2005
- Betriebsvereinbarung der Universität Wien über die Einführung und Verwendung elektronischer Zutrittkontrollsysteme
- Betriebsvereinbarung der Universität Wien über die Verwendung personenbezogener Daten der Beschäftigten betreffend das Wissenschaftsprofil der Universität Wien und ihrer MitarbeiterInnen
- Rahmenbetriebsvereinbarung der Universität Wien über die Verwendung personenbezogener Daten der Beschäftigten
- Annex zur Rahmenbetriebsvereinbarung der Universität Wien über die Verwendung personenbezogener Daten der Beschäftigten für Lehrveranstaltungsevaluationen
allgemeine Universitätspersonal
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