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Betriebsvereinbarungen

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber (Betriebsinhaber) und dem Betriebsrat über Angelegenheiten, deren Regelung durch Gesetz (insbesondere Arbeitsverfassungsgesetz) oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind.

Anders als der Kollektivvertrag, der die arbeitsrechtlichen Belange einer ganzen Branche regelt, ist die Betriebsvereinbarung auf die Gegebenheiten eines Betriebes oder Unternehmens ausgerichtet.

Geregelt werden können betriebliche Belange, die durch Gesetz oder Kollektivvertrag ausdrücklich der Betriebsvereinbarung vorbehalten sind (etwa Verteilung der Arbeitszeit, Gleitzeit, Teilzeitregelung, Art und Weise der Gehaltsauszahlung, betriebliches Vorschlagswesen, Anzahl und Auszahlung der Sonderzahlungen, Reisekosten etc.).

Zum Abschluss auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der jeweilige Betriebsrat befugt. An der Universität gibt es den Betriebsrat für das Wissenschaftliche Universitätspersonal und den Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal.

Zusätzliche Qualifikationskriterien für den Expertinnenstatus

Betriebsvereinbarung betreffend die Festlegung zusätzlicher Qualifikationskriterien für den Expertinnenstatus gemäß § 52 Abs 3 KV für die Arbeitnehmerinnen der Universitäten.

Formular als Word-Dokument
Formular als PDF

Gleitzeit

Die Betriebsvereinbarung über die Gleitzeit wurde nun unbefristet abgeschlossen und im Mitteilungsblatt UG 2002 am 28.02.2006 verlautbart.

Betriebsvereinbarungen
Betriebsrat für das
allgemeine Universitätspersonal
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