Zusammensetzung:

In der Regel dauert die Amtsperiode des JVR zwei Jahre. Die Zahl der Mitglieder im JVR setzt sich aus der Anzahl von Lehrlingen und jugendlichen Arbeitnehmerinnen, die im Betrieb beschäftigt sind zusammen.

So sind dementsprechend viele Mandate aufzustellen:

  • bei 5 bis 10 jugendlichen ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlingen  1 Mandat
  • bei 11 bis 30 jugendlichen ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlingen 2 Mandate
  • bei 31 bis 50 jugendlichen ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlingen 3 Mandate
  • bei 51 bis 100 jugendlichen ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlingen 4 Mandate

Rechten & Pflichten

In großen und ganzen entsprechen die Rechte und Pflichten eines JVR-Mitgliedes genau denselben wie eines Betriebsratsmitgliedes, d. b.

  • Weisungsfreiheit,
  • Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot,
  • Kündigungs- und Entlassungsschutz, … etc.