BR-Newsletter | 12.12.2019

12.12.2019

Gehaltsabschluss und KV Verhandlungen: das Fragezeichen bleibt

 

Information des Betriebsrats

Am Dienstagabend haben sich die Verhandler_innen unseres Kollektivvertrags auf eine KV Gehaltserhöhungen von 2,25% und einen Sockelbetrag von € 55,-, vorbehaltlich der Zustimmung der Rektor_innenkonferenz, geeinigt.

Als Betriebsrat begrüßen wir natürlich die soziale Staffelung der Steigerungen. Und diese liegt auch etwas über dem Abschluss unserer Kolleg_innen des öffentlichen Dienstes, jedoch bedeutet diese geringe Erhöhung für beide Mitarbeiter_innengruppen weiterhin einen Realeinkommensverlust, vor allem für untere Gehaltsstufen sowie Frauen und Alleinerzieher_innen.
Diese müssen den Großteil ihres Gehaltes zur Deckung ihrer absolut notwendigen Grundbedürfnisse aufwenden, deren Steigerung oftmals weit höher liegt als die Inflationsrate.

Es ändert sich also wenig an unserer, bereits in den Vorjahren eingebrachten Kritik – die wir auch an die Verhandler_innen weitergegeben haben und weiterhin äußern werden.

  • Die Inflationsrate muss von vornherein außer Streit stehen. Andere Faktoren wie Miete, Energie und Dinge des täglichen Bedarfes steigen in deutlich höherem Ausmaß. Dieser Gap wird seit Jahren größer und wurde durch die bisher erreichten Erhöhungen nie geschlossen.
  • Auch ist eine Evaluierung des Verwendungs- und Gehaltsschemas mehr als überfällig. Darüber muss endlich sozialpartnerschaftlich diskutiert werden!
  • Wir fordern attraktive Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für das Spitzenpersonal, das hier arbeitet und auch immer wieder (mittlerweile in vielen Bereichen händeringend) gesucht wird.

Die Kolleginnen und Kollegen an den Universitäten bringen trotz steigender Arbeitsverdichtung und erhöhten Anforderungen stetig und kontinuierlich international beachtete Leistungen. Das muss sich endlich auch in den Rahmenbedingungen eines Kollektivvertrags der Universitäten niederschlagen.

Mit kollegialen Grüßen

Norbert Irnberger und Marion Polaschek (Vorsitzenden Team)

für den Betriebsrat AUP