BR-Newsletter | 21.06.2018

21.06.2018

ein klares NEIN zum 12-Stundentag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der ÖGB ruft zur Großdemonstration am 30.06. auf!

Damit Arbeit nicht unsere Lebensqualität und Gesundheit auffrisst – denn nicht alle haben den Luxus selbstbestimmt und frei über ihre Zeit zu verfügen!

Wir müssen nun alle solidarisch und stark für unsere Rechte eintreten. Wir hoffen auf rege Beteiligung!

Näheres unter:

https://www.neinzum12stundentag.at/

Auch aus unserer Fachgewerkschaft GÖD kommen klare Worte!

Wir stellen sie hier im Volltext zur Verfügung:

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Am 14. Juni 2018 haben Abgeordnete der Regierungsparteien ohne

sozialpartnerschaftliche Einbindung einen Initiativantrag zur Änderung der Arbeitszeitregelungen eingebracht. Mit dieser Gesetzesinitiative sollen generell ein 12-Stunden-Arbeitstag und eine 60-Stunden-Arbeitswoche ermöglicht werden.

Die Beschlussfassung im Nationalrat ist für Anfang Juli vorgesehen.

Die geplanten Bestimmungen gelten nicht für den Kernbereich des öffentlichen Dienstes, im Vertretungsbereich der GÖD aber größtenteils für die ArbeitnehmerInnen der ausgegliederten Einrichtungen.

Manchmal höre ich die flapsige Aussage, man solle sich doch nicht so anstellen. Im öffentlichen Dienst betrage die maximale Tagesarbeitszeit dreizehn Stunden, die maximale Wochendienstzeit könne über sechzig Stunden liegen. Das ist korrekt.

Allerdings ist im öffentlichen Dienst bei der Erstellung des Dienstplans das Einvernehmen mit der Personalvertretung herzustellen, es gibt klare Fristen, innerhalb derer Zeitausgleich zu konsumieren oder abzugelten ist, die Kündigungs- oder Entlassungsmöglichkeiten sind für DienstnehmerInnen wesentlich günstiger, diese dienstrechtlichen Bestimmungen sind sozialpartnerschaftlich akkordiert etc. Man sollte

daher nicht Äpfel mit Birnen vergleichen …

Die Diskussion der letzten Tage – und zwar auch unter den BefürworterInnen – hat gezeigt, dass diese Initiative nicht fertig durchdacht ist, massive Schwachstellen aufweist und insgesamt zu deutlichen Nachteilen für die ArbeitnehmerInnen führt.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erwartet von allen Verantwortlichen der

Republik Österreich, dass sie die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten

einhalten“, stellte der GÖD-Vorstand bereits in einer Resolution am 23. Oktober 2017 fest. Da die neuen Bestimmungen erst mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten sollen, gibt

keinen sachlichen Grund für überstürzte Maßnahmen seitens der Bundesregierung.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erklärt sich mit allen betroffenen

Berufsgruppen solidarisch und unterstützt die Aktivitäten des ÖGB.

In den nächsten Tagen werden in den Bundesländern vom jeweiligen ÖGBLandesvorstand organisierte BelegschaftsvertreterInnen-Konferenzen abgehalten. Für

30. Juni 2018 wird eine Demonstration in Wien gegen die Einführung des 12- Stunden-Arbeitstages organisiert.
Die diesbezügliche Presseaussendung des ÖGB

liegt bei.

Nähere Informationen folgen in Kürze.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Dr. Norbert Schnedl

Vorsitzender

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Hannes Gruber

Vors.-Stellvertreter

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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Mit bestem Gruß,

Ihr Betriebsrat