2. beim Bezug von erhöhter Familienbeihilfe

Ein Fixbetrag von 500 EUR/Fall/Jahr soll Familien unterstützen, die längerdauernde, finanziell belastende Maßnahmen z.B. für Therapiemaßnahmen für Kinder, die nicht von den Krankenkassen gedeckt werden u.ä. aufwenden müssen.
Angeknüpft wird diese Unterstützung an den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe.

Wie kommt man zur Unterstützung?

  • Kontakt zu einem Betriebsratsmitglied des Vertrauens. 
  • Kurze Schilderung der Situation und Übermittlung eines Nachweises über den Bezug der erhöheten Familienbeihilfe.
  • Der Antrag wird mit kurzer Schilderung der Situation und des Betrages anonymisiert zur Abstimmung ins BR-Gremium eingebracht
  • Nach positiver Entscheidung erfolgt eine entsprechende Überweisung auf die angegebene Bankverbindung. Barauszahlungen sind nicht möglich und die Unterstützung ist grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig.

Eingebrachte Anträge werden absolut vertraulich behandelt.