3. bei Pflege und Betreuung von Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld

Ein Fixbetrag von 500 EUR/Fall/Jahr soll Kolleginnen und Kollegen bei der Pflege und Betreuung einer im selben Haushalt lebenden Person unterstützen, wobei die zu betreuende Person Anspruch auf Pflegegeld im Sinne des Bundespflegegeldgesetz hat.

Wie kommt man zur Unterstützung?

  • Kontakt zu einem Betriebsratsmitglied des Vertrauens. 
  • Kurze Schilderung der Situation und Übermittlung eines Nachweises über den Pflegegeldbezug und der gemeinsamen Haushaltszugehörigkeit.
  • Der Antrag wird mit kurzer Schilderung der Situation und des Betrages anonymisiert zur Abstimmung ins BR-Gremium eingebracht
  • Nach positiver Entscheidung erfolgt eine entsprechende Überweisung auf die angegebene Bankverbindung. Barauszahlungen sind nicht möglich und die Unterstützung ist grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig.

Eingebrachte Anträge werden absolut vertraulich behandelt.