Kundmachung: BRAUP Wahl am 21. und 22. Oktober

Kundmachung vom 26.09.2025

über die Wahl des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonal der Universität Wien.

1. In den Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal sind 18 Mitglieder zu wählen.

2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt neben einem Ausdruck der Wahlordnung 1974 (Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974, BGBI. Nr. 319) im Büro des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal (Universitätsring 1, 1010 Wien) zur Einsicht aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer:innen auf.

3. Einwendungen gegen die Wähler:innenliste können von jedem/jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer:in bis zum 6. Oktober 2025 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.

4. Wahlvorschläge, die die Wahlwerber:innen genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis 7. Oktober 2025 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerber:innen, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 22 Arbeitnehmer:innen unterzeichnet ist. Dabei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften von Wahlwerber:innen nur bis zu einer Höhe von 11 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichner:innen des Wahlvorschlages ist als Vertreter:in desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.

5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 17. Oktober 2025 angefangen im Büro des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal (Universitätsring 1, 1010 Wien) zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.

6. Die Stimmabgabe findet am 21. und 22. Oktober 2025 statt.

  • Am 21. Oktober 2025 von 9:00 bis 17:00 Uhr im Hof 8 (ehemalige Suppenbar) des Universitäts-Hauptgebäudes, 1010 Wien, Universitätsring 1.
  • Am 22. Oktober 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr im Meetingraum des CeMESS, Erdgeschoss (0.002) des University of Vienna Biology Building (UBB), 1030 Wien, Djerassiplatz 1.
  • Am 22. Oktober 2025 von 13:00 bis 17:00 Uhr im Seminarraum 5 im Hof 7.1 am Campus der Universität Wien (Altes AKH), 1090 Wien, Alser Strasse 4.

Zusätzlich wird allen Beschäftigten die Möglichkeit geboten mittels Briefwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist am Stimmzettel anzukreuzen bzw. auf eindeutige Weise zu kennzeichnen oder durch Angabe eines oder mehrerer Wahlwerber:innen zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der/die Wähler:in in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in einen leeren, unbeschrifteten Umschlag gibt. Dieser wird anschließend vor dem/der Wahlleiter:in ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.

9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaub, Karenzurlaub, Leistung des Präsenzdienstes/Zivildienstes, Krankheit, infolge der Ausübung ihres Berufes oder anderer wichtiger ihre Person betreffender Gründe am Wahltag (an den Wahltagen) an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können ab sofort jedoch bis spätestens 13. Oktober 2025 vorzugsweise per Mail an braup.wahl2025@univie.ac.at die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Eine Beantragung ist auch direkt beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes möglich.
Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der/des Wähler:in schließen kann, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 22. Oktober 2025 bis 17:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig.
Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der/die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch nur wenn er/sie die ihm/ihr ausgestellte Wahlkarte mitbringt und dem Wahlvorstand übergibt.

10. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
1. Christian Albert (Vorsitzender)
2. Christoph Gnant
3. Barbara Schaffer

Ersatzmitglieder:
1. Norbert Irnberger
2. Rainer Jantscher
3. Richard Rode
4. Markus Ristic (kooptiert)

Für den Wahlvorstand:

Christian Albert
braup.wahl2025@univie.ac.at
M: +43-664-817-4865

Wien am 26. September 2025

Impressum:
Wahlvorstand
Universitätsring 1, 1010 Wien